Unsere Forderungen

Wir fordern ein transparentes und faires Visaverfahren

1. Erfüllbarkeit
Die Anforderungen der Behörde müssen für jede Person nachvollziehbar und erfüllbar sein. Im Falle einer Ablehnung muss eine ausführliche, schlüssige Begründung vorgelegt werden. Barrieren wie der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, Privateigentum, familiäre und soziale Verwurzelung im Heimatland, Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung sind eine nicht akzeptable Ausgrenzungspraxis.

2. Vertrauensbasis
Allen Angaben der antragstellenden Person ist Vertrauen zu schenken, um die gängige Praxis der Vorverurteilung zu beenden. Statt der antragstellenden Person muss die zuständige Botschaft ihre Argumente für eine Ablehnung schlüssig belegen können.

3. Einschränkung des Ermessensspielraums
Der große Ermessensspielraum deutscher Botschafen zur Bewertung der Rückkehrbereitschaft und anderer subjektiver Kriterien kann nicht den tatsächlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person gerecht werden. In der Praxis führt dies zu immensen Unterschieden zwischen den verschiedenen Botschaften in Bezug auf die Ablehnung von Visaanträgen mit vergleichbaren Voraussetzungen. Deshalb fordern wir die Einschränkung des Ermessensspielraums.

4. Einreichung der Anträge
Anträge können auch per Post oder durch eine bevollmächtigte Person eingereicht werden, um unnötige Reisekosten innerhalb des Landes zu vermeiden.

5. Bearbeitungsstand
Antragsstellende haben die Möglichkeit, jederzeit den Stand ihres Antrages abzufragen. Im Falle einer Ablehnung wird dies dem*der Bewerber*in umgehend mitgeteilt. Eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung ist dem Ablehnungsbescheid beizulegen.

6. Erreichbarkeit
Der antragsstellenden Person muss eine zuständige Person genannt werden, die als Ansprechpartner*in gut erreichbar ist und Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand gibt.

7. Zeitrahmen
Der Zeitrahmen für das Visaverfahren (von Antrag bis zur Ausstellung) muss klar geregelt sein. Das Hinauszögern des Visaprozesses ist unzumutbar für alle Beteiligten. Dies führt zu Planungsunsicherheiten bei allen beteiligten Akteur*innen für den Aufenthalt in Deutschland und für den weiteren Werdegang nach der Rückkehr ins Heimatland.

Wir fordern die Abschaffung des Kriteriums „Rückkehrbereitschaft“…

…als Voraussetzung zur Erteilung eines nationalen Visums. Eine vermeintlich „fehlende Rückkehrbereitschaft“ kann nicht als Gefährdung der „Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ nach §5 Aufenthaltsgesetz gedeutet werden.

Feststellbarkeit
Eine „fehlende Rückkehrbereitschaft“ kann niemals zweifelsfrei festgestellt werden und ist daher eine grobe Unterstellung an die antragstellende Person.  Begründungen, die auf Annahmen basieren, dürfen nicht Grund für die Ablehnung eines Visums sein.

Prinzip Augenhöhe
Wir möchten interkulturellen Austausch in alle Richtungen ermöglichen und Hürden abbauen für Menschen, die gewillt sind Deutschland kennen zu lernen und hier Erfahrungen zu sammeln. Kultureller Austausch, interkulturelle Begegnungen und Lernerfahrungen liegen – nicht zuletzt durch von der Regierung geförderte Programme wie internationale Freiwilligendienste etc. – im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Wir möchten eine positive Willkommenskultur in Deutschland schaffen und Menschen nicht kategorisch aufgrund ihrer Herkunft und aufgrund von durch uns konstruierten Vorurteilen kategorisch abweisen.