Schengen-Visa

Menschen, die aus dem außer-europäischen in den Schengenraum reisen wollen benötigen bis auf manche Ausnahmen ein Visum. Dies regelt der Visakodex einheitlich für sämtliche Schengen-Staaten für kurzzeitige Aufenthalte bis zu 3 Monate. Für die Erteilung eines solchen Visums müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks, Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen, Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro und der Nachweis der Bereitschaft der antragstellenden Person nach Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengenraum auszureisen (Rückkehrbereitschaft). Sehr viele Menschen auf der Welt werden durch diese Kriterien davon abgehalten in den Schengenraum einzureisen.
Im Moment ist ein Überarbeitungsprozess im Gange, bei dem der Visakodex angepasst werden soll. Diesen Prozess begleiten wir kritisch und nehmen dazu Stellung. So fordern wir unter anderem die Streichung von Art. 14 Abs. 1 lit. d), nach dem die antragstellende Person ihre Rückkehrbereitschaft belegen muss.