Rückkehrbereitschaft

Die meisten Visumsanträge werden mit der Begründung abgelehnt, die Person würde nach Ablauf des Visums nicht zurückkehren. Sie werden aufgrund des Kriteriums der fehlenden „Rückkehrbereitschaft“ abgelehnt. Die „Rückkehrbereitschaft“ eines Menschen kann nicht an objektiven Kriterien festgemacht werden. Dadurch fällt die Einschätzung in den Ermessensspielraum der Botschaft. Eine fehlende „Rückkehrbereitschaft“ kann dem*der Antragsteller*in somit willkürlich unterstellt werden. Die Visavergabe wird so als Mittel zur rassistischen und machtmotivierten Ausgrenzung von Menschen, die aus beruflichen oder privaten Gründen die Grenze nach Deutschland überschreiten möchten, benutzt. Sie manifestiert die Macht und Privilegien des Globalen Nordens.
Wir fordern deshalb die Abschaffung des Kriteriums „Rückkehrbereitschaft“ als Voraussetzung zur Erteilung eines nationalen Visums. Eine vermeintlich „fehlende Rückkehrbereitschaft“ kann nicht als Gefährdung der „Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ nach §5 Aufenthaltsgesetz gedeutet werden.