Nach einem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Mitgliedsstaaten der EU nicht verpflichtet, Geflüchteten ein sogenanntes humanitäres Visum zur Einreise auszustellen. Eine solche Pflicht lasse sich dem EU-Recht nicht entnehmen. Den Mitgliedsstaaten stehe es aber frei zu entscheiden, ob sie Geflüchteten, die von Folter oder Tod bedroht sind, ein humanitäres Visum nach nationalem Recht ausstellen.
Der EuGH tritt damit der Ansicht des EuGH-Generalanwalts Paolo Mengozzi entgegen, der argumentiert hatte, dass in bestimmten Fällen eine Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten besteht, Geflüchteten ein humanitäres Visum zur Einreise zu erteilen. Dies folge aus der EU-Grundrechtecharta, die Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet.
Diese nun vom EuGH getroffene Entscheidung hat zur Folge, dass sich an dem gegenwärtigen Zustand nichts ändert und es weiterhin nur sehr begrenzte Möglichkeiten für Geflüchtete gibt, legal in die EU einzureisen. Eine legale Einreisemöglichkeit ist beispielsweise das Resettlement-Programm des UNHCR, mit dem wir uns an anderer Stelle kritisch auseinandersetzen.
Diese Entscheidung, wenn auch nicht überraschend ist ein ernüchternder Rückschlag. Für uns bedeutet das, dass wir trotzdem oder gerade jetzt für die Einführung legaler Fluchtwege und insbesondere für die Einführung eines humanitären Visums kämpfen!
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