Das humanitäre Visum: Zeit für eine Debatte!

Ein Blick in die Medien zeigt: Das humanitäre Visum ist aktuell wie nie zuvor. Höchste Zeit, sich ausführlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Rufe nach einem humanitären Visum kommen nicht mehr „nur“ von Interessengruppen und Menschenrechtler*innen. Das jüngste Beispiel für eine wachsende Prominenz des Themas ist die Erklärung des EuGH-Generalanwalts Paolo Mengozzi: Im vorliegenden Fall geht es um eine syrische Familie, die in der belgischen Botschaft im Libanon Visaanträge gestellt hatte, um anschließend in Belgien Asyl beantragen zu können. Gegen die Ablehnung klagte sie anschließend vor einem nationalen Gericht, welches die Entscheidung nun an den Europäischen Gerichtshof weiterreichte.

Auf diesem Weg liefert die fünfköpfige Familie aus Syrien ein praktisches Beispiel dafür, was ein humanitäres Visum bedeuten kann: Statt den gefährlichen, unmenschlichen und oft tödlichen Weg über Land und Wasser auf sich zu nehmen, beantragte sie in Beirut europäische Visa, welche es ihr ermöglicht hätten, auf sicherem Wege ihr (voraussichtliches) Recht auf Asyl wahrzunehmen. Der drohenden Gefahr für Leib und Leben nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention würde somit entgegengetreten werden, ohne die zusätzliche Gefahr des Fluchtwegs in Kauf zu nehmen. Während unter anderem der konservativ-nationalistische Asyl-Staatssekretär Belgiens diesen Weg ablehnt und eine regelrechte Kampagne gegen die Gerichte begonnen hat, hat nun auch der Generalanwalt beim EuGH der Familie zugestimmt: Bei Gefahr durch Folter oder anderer unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sein, dem Antragssteller ein humanitäres Visum auszustellen. Die Entscheidung des Gerichts wird in Kürze erwartet.

Das vielbeachtete Statement Mengozzis ist nur die neuste Entwicklung einer andauernden Auseinandersetzung mit dem Thema auf europäischer Ebene. Bereits seit längerem fordert das Europäische Parlament die Einführung eines europäischen humanitären Visums. Selbst die EU-Kommission hatte bereits 2014 die Ausarbeitung einer entsprechenden Regelung angeregt. Der heftigste Widerstand kommt hierbei immer wieder aus den Mitgliedstaaten, welche solch ein Visum als einen Eingriff in ihre Souveränität verstehen. Neben den belgischen Nationalisten haben sich auch die deutsche und französische Regierung öffentlich gegen solch eine europäische Regelung ausgesprochen. Auch deshalb warnen erfahrene Organisationen wie ProAsyl davor, dass das humanitäre Visum Gefahr läuft, zur reinen Symbolik zu geraten. Staaten könnten – ähnlich wie bei den laufenden „Resettlement“-Programmen – schlichtweg ihrer Aufnahme-Verantwortung in der Praxis nicht nachkommen. Die praktische Umsetzung einer rechtlichen Vorgabe birgt somit viele Fragen.

Was Wolfgang Janisch in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG als „flammendes Plädoyer“ des EuGH-Generalanwalts beschrieben hat, zeigt zum einen, dass die europäische Judikative bereit ist, mit Verweis auf Grundrechte gegen die aktuelle menschenverachtende Grenzpolitik der EU Stellung zu beziehen. Gleichzeitig macht der Fall aber auch deutlich, dass das humanitäre Visum bisher vor allem als rechtliche Frage behandelt wird, während sich der politische Diskurs weit abseits hiervon bewegt. Es wird also höchste Zeit, das Thema aus dem juristischen Nexus herauszuheben und zur politischen Frage zu machen. Das bedeutet, über Macht und Ausgrenzung, Privilegierung und Benachteiligung zu reden. Wir müssen die lange Geschichte der europäischen Grenzabschottung in Frage stellen, uns fragen warum Menschen fliehen müssen und ob wir es akzeptieren wollen, dass tausende auf dieser Flucht ums Leben kommen. In unseren Augen ist die Idee des humanitären Visums – wenn sie denn richtig umgesetzt wird – derzeit eine konsequente und konstruktive Antwort für die europäische Grenzpolitik.

Dieser Beitrag gehört zum Dossier Humanitäres Visum.

 

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