Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht und im Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Für dessen Wahrnehmung sollte sich niemand in Lebensgefahr begeben müssen! Diese Überzeugung bildet für uns die Grundlage für die Forderung nach einem humanitären Visum. Warum fordern wir ein humanitäres Visum? Um Asyl in Deutschland beantragen zu können, müssen sich die Antragsteller*innen auf deutschem Territorium befinden, eine Einreise nur zu diesem Zweck ist allerdings nicht möglich. Jedes Jahr riskieren deshalb tausende Menschen ihr Leben auf gefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer oder den Balkan, auf denen viele ertrinken oder erfrieren. Die aktuelle deutsche Gesetzgebung und staatliche Initiativen wie beispielsweise der Deal mit der Türkei sorgen damit faktisch für eine Verweigerung des Rechts auf Asyl. Ein humanitäres Visum hingegen würde es Menschen ermöglichen, auf legalem und sicherem Weg per Flugzeug einzureisen, um dann ihren Asylantrag zu stellen. Dies würde nicht nur Menschenleben retten, sondern wäre im Vergleich mit der oft teuren Flucht auch deutlich günstiger.
Wie soll ein solches Visum aussehen? Die Idee eines humanitären Visums ist nicht neu, sondern wurde unter Anderem schon vom UNHCR und kirchlichen Trägern vorgestellt. Nach unseren Vorstellungen würde sich ein humanitäres Visum um es rechtlich anschlussfähig zu machen, an den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren. Ein rechtlicher Rahmen für dieses Visum existiert bereits. Die Mitgliedsstaaten des Schengen-Raumes können nach eigenem Ermessen territorial und zeitlich begrenzte Visa ausstellen. Wir fordern also den deutschen Staat auf, von diesem Recht Gebrauch zu machen und Flüchtlingen auf diesem Weg eine legale Einreise zu ermöglichen. Grundsätzlich setzen wir uns aber dafür ein, dass auch andere EU-Staaten so vorgehen. Die Stellung der Visumsanträge könnte dann entweder im betroffenen Land selber oder auch in anderen Ländern in der deutschen Botschaft gestellt werden.
Dieser Beitrag gehört zum Dossier Humanitäres Visum.