Aktuelles zum EU-Visakodex

Die EU Richtlinie 2013/0081 COD ist beschlossene Sache. Doch die Verhandlungen für die Erteilung von Visa gehen weiter. Derzeit wird auf europäischer Ebene eine Änderung des Visakodex verhandelt.

Der Visakodex regelt für alle Schengen Staaten einheitlich die Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Im Hinblick auf eine Sitzung des zuständigen Ausschusses (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) am 30.11.2015 haben wir den zuständigen Parlamentarier_innen unsere Position  zu den einzelnen Änderungsvorschlägen mitgeteilt.

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Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über einige der Änderungen und unsere Position dazu gegeben werden:

Wir unterstützen die Vorschläge, die vorsehen, dass ein Antrag 12 Monate bis 15 Tage vor Antritt der Reise möglich sein soll und in Ausnahmefällen diese 15-Tages-Frist unterschritten werden kann.

Insbesondere unterstützen wir die Änderung, die vorsieht, dass der Abschluss einer Reisekrankenversicherung nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist. Diese Voraussetzung war nur eine zusätzlich Hürde für die Antragstellenden, deren Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte.

Ausdrücklich unterstützen wir den Änderungsvorschlag, dass der Beleg, dass der_die Antragsteller_in vor Ablauf der Gültigkeitsdauer das Land verlässt, nicht mehr erbracht werden muss. Dies würde bedeuten, dass die ohnehin objektiv nicht belegbare „Rückkehrbereitschaft“ nun nicht mehr von den Antragstellenden nachgewiesen werden muss.

Zudem begrüßen wir die Änderungsvorschläge, die eine Herabsetzung der Visumgebühren von 60€ auf 35€ und eine Gebührenbefreiung für Menschen mit einem Durchschnittseinkommen unterhalb der Armutsgrenze vorsehen.

Außerdem halten wir die Herabsetzung der Frist, innerhalb derer über einen Antrag entschieden werden muss, von 15 auf 10 Tage für richtig.

Wir unterstützen die Änderungsvorschläge, die eine Besserstellung von Geflüchteten zum Ziel haben. So soll die Erteilung eines Visums an den Außengrenzen der EU insbesondere aus humanitären Gründen möglich sein. Auch soll bei Anträgen aus humanitären Gründen nicht die Frist von 10 Tagen gelten, sondern sofort entschieden werden. Nach einem weiteren Vorschlag soll auf das Kriterium, ob die_der Antragstellende über ausreichende Mittel verfügt, verzichtet werden, wenn der Mitgliedsstaat dies für erforderlich hält. Gerade in der heutigen Zeit, in der Million Menschen vor Krieg und Armut flüchten, sind solche Vorschläge, die eine Besserstellung der Geflüchteten zum Ziel haben, besonders wichtig.

Wir begrüßen den Änderungsvorschlag, der vorsieht, dass unter anderem Informationen über Gebühren, mögliche Freistellungen und Kürzungen der Gebühren sowie Details über die Kooperation mit externen Dienstleistern bekannt gemacht werden sollen.

Der Vorschlag der Kommission und einige der Änderungsvorschläge der Parlamentarier_innen gehen in die richtige Richtung, auch wenn sie teilweise nicht weit genug gehen. Als nächstes wird nun im Plenum des Parlaments über die Änderungsvorschläge abgestimmt werden. Dies wird voraussichtlich noch dieses Jahr oder Anfang des nächsten Jahres geschehen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch verfolgen und unsere Forderungen deutlich machen.

Links und Hintergründe:

Am 1.4.2014 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Visakodex. Dieser Text wurde an das EU-Parlament weitergeleitet und dort dem zuständigen Ausschuss übergeben. Dieser Ausschuss veröffentlichte am 29. 9. 2015 ein Dokument mit Änderungsvorschlägen.