Positionspapier zur deutschen Visa-Vergabepraxis

Übersicht
Wer wir sind
Der alltägliche Skandal
Gängige Praxis der Visavergabe
Das Problem
Unsere Forderungen
Visaverfahren
Rückkehrbereitschaft
Wir erkennen an
Glossar

Wer wir sind

Die „VisaWie?“-Kampagne ist eine Gemeinschaftsaktion zahlreicher Akteur*innen, die sich für umfassende Veränderungen in der deutschen bzw. europäischen Visavergabepraxis einsetzen. Angestoßen vom Verein „Zugvögel, interkultureller Süd-Nord-Austausch e.V.“, zählen mittlerweile zahlreiche Einzelpersonen und Vereine aus entwicklungspolitischem und antirassistischem Kontext zu den Unterstützer*innen der Kampagne.
Als gemeinsamen Nenner unserer unterschiedlichen Hintergründe und Motivationen sehen wir den Willen zur aktiven gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie die Beseitigung postkolonialer Strukturen. Unsere politische Auseinandersetzung beginnt mit kritischer Selbstreflexion und mündet in konkreten Aktionen, wie öffentlichen Veranstaltungen im Themenbereich postkoloniale Strukturen.

Der alltägliche Skandal – das grundsätzliche Problem

Gängige Praxis der Visavergabe

Für die meisten Menschen der Welt besteht bei der Einreise nach Deutschland eine Visumspflicht. Das Visum wird durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) ausgestellt. Der*die Antragstellende muss hierfür die Vorgaben der Botschaft erfüllen. Dies kann, neben offiziellen Reisedokumenten, auch finanzielle Rücklagen, Plausibilität des Reisegrunds, Einladungsschreiben und Feststellung der sogenannten „Rückkehrbereitschaft“ beinhalten.

Das Problem

Die Vergabe von Visa wird in Deutschland mehrheitlich als völlig “normal” und unproblematisch wahrgenommen. Jedoch wirkt sich das Visavergabesystem global gesehen für die Mehrheit der Menschen ausgrenzend aus.
Was passiert konkret? Visaanträge von Menschen aus wirtschaftlich deprivilegierten Ländern – den Ländern des Globalen Südens – werden überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Nicht nur die Ablehnung selbst ist ausgrenzend – vielen Menschen wird durch die üblichen Anforderungen an einen Antrag bereits die Möglichkeit genommen, diesen überhaupt zu stellen. Die Verweigerung von Aufenthaltstiteln ist gängige Praxis deutscher Behörden und betrifft alle Menschen, die aus privaten oder beruflichen Gründen die Grenze nach Deutschland überschreiten möchten.
Für Anträge aus bestimmten Ländern ist die fehlende „Rückkehrbereitschaft“ das am häufigsten bemühte Ablehnungskriterium. Die antragstellende Person muss überzeugend argumentieren, dass sie nach Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückkehren wird. Besonders problematisch hierbei ist, dass die „Rückkehrbereitschaft“ nicht an objektiven Kriterien festgemacht werden kann. So kann ein Visaantrag ohne Nennung von objektiven Gründen abgelehnt werden, selbst wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind. In der gängigen Praxis basiert die Visavergabe somit auf behördlicher Willkür, welche als „Ermessensspielraum“ ausgelegt wird. Die Behörde geht vorverurteilend davon aus, dass sich die Person nach Ablauf des Visums illegalisiert oder durch Stellen eines Folgeantrages längerfristig in Deutschland aufhalten möchte.

„[…] Die ganze langwierige bürokratische Prozedur fungiert als wirtschaftlicher, politischer und kultureller Filter.“ Somit leistet auch die Visavergabe ihren Beitrag, Macht und Privilegien des globalen Nordens zu manifestieren, indem sie Ungleichheiten schafft und Ungerechtigkeiten aufrechterhält. Mit dehnbaren Generalklauseln (§5 Aufenthaltsgesetz) und Euphemismen wie „Rückkehrbereitschaft“ wird rassistische und machtmotivierte Ausgrenzung ausgeübt, legitimiert und unkenntlich gemacht.

Unsere Forderungen

1.) Wir fordern ein transparentes und faires Visaverfahren.

Erfüllbarkeit: Die Anforderungen der Behörde müssen für jede Person nachvollziehbar und erfüllbar sein. Im Falle einer Ablehnung muss eine ausführliche, schlüssige Begründung vorgelegt werden. Barrieren wie der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses, Privateigentum, familiäre und soziale Verwurzelung im Heimatland, Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung sind eine nicht akzeptable Ausgrenzungspraxis.
Vertrauensbasis: Allen Angaben der antragstellenden Person ist Vertrauen zu schenken, um die gängige Praxis der Vorverurteilung zu beenden. Statt der antragstellenden Person muss die zuständige Botschaft ihre Argumente für eine Ablehnung schlüssig belegen können.
Einschränkung des Ermessensspielraums: Der große Ermessensspielraum deutscher Botschaften zur Bewertung der Rückkehrbereitschaft und anderer subjektiver Kriterien kann nicht den tatsächlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person gerecht werden. In der Praxis führt dies zu immensen Unterschieden zwischen den verschiedenen Botschaften in Bezug auf die Ablehnung von Visaanträgen mit vergleichbaren Voraussetzungen. Deshalb fordern wir die Einschränkung des Ermessensspielraums.
Einreichung der Anträge: Anträge müssen auch per Post oder durch eine bevollmächtgte Person eingereicht werden können, um unnötge Reisekosten innerhalb des Landes zu vermeiden.
Bearbeitungsstand: Antragsstellende sollen die Möglichkeit haben, jederzeit den Stand ihres Antrages abzufragen. Im Falle einer Ablehnung soll dies dem*der Bewerber*in umgehend mitgeteilt werden. Eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung ist dem Ablehnungsbescheid beizulegen.
Erreichbarkeit: Der antragstellenden Person muss eine zuständige Person genannt werden, die als Ansprechpartner*in gut erreichbar ist und Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand gibt.
Zeitrahmen: Der Zeitrahmen für das Visaverfahren (von Antrag bis zur Ausstellung) muss klar geregelt sein. Das Hinauszögern des Visaprozesses ist unzumutbar für alle Beteiligten. Dies führt zu Planungsunsicherheiten bei allen beteiligten Akteur*innen für den Aufenthalt in Deutschland und für den weiteren Werdegang nach der Rückkehr ins Heimatland.

2.) Wir fordern die Abschaffung des Kriteriums „Rückkehrbereitschaft“ als Voraussetzung zur Erteilung eines nationalen Visums, da diese weder wahrheitsgetreu belegt noch widerlegt werden kann. Darüber hinaus kann eine vermeintlich „fehlende Rückkehrbereitschaft“ nicht als Gefährdung der „Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ nach §5 Aufenthaltsgesetz gedeutet werden. Die derartige aktuelle Praxis ist somit nicht zu rechtfertigen.

Feststellbarkeit: Eine „fehlende Rückkehrbereitschaft“ kann niemals zweifelsfrei festgestellt werden und ist daher eine grobe Unterstellung an die antragstellende Person. Begründungen, die auf Annahmen basieren, dürfen nicht Grund für die Ablehnung eines Visums sein.
Prinzip Augenhöhe: Wir möchten interkulturellen Austausch in alle Richtungen ermöglichen und Hürden abbauen für Menschen, die gewillt sind Deutschland kennen zu lernen und hier Erfahrungen zu sammeln. Kultureller Austausch, interkulturelle Begegnungen und Lernerfahrungen liegen – nicht zuletzt durch von der Regierung geförderte Programme wie internationale Freiwilligendienste etc. – im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Wir möchten eine positive Willkommenskultur in Deutschland schaffen und Menschen nicht kategorisch aufgrund ihrer Herkunft und aufgrund von durch uns konstruierten Vorurteilen kategorisch abweisen.

Wir erkennen an

Neben diesen Forderungen erkennen wir an, dass wir selbst Teil der bestehenden Machtverhältnisse sind und von diesen profitieren. Auch wenn es unser Ziel ist, mit gängigen Machtstrukturen zu brechen, sind wir uns bewusst, dass wir Teil der von privilegierten Menschen konstruierten Struktur sind. So tolerieren wir etwa mit der Finanzierung durch globale Institutionen wie dem BMZ und verschiedenen Stiftungen vorhandene Ungleichgewichte. Wir streben danach, als Teil der vorherrschenden Strukturen, auf die Missstände aufmerksam zu machen, mögliche Lösungsansätze zu präsentieren und damit gesellschaftlichen Wandel anzustoßen.

Glossar

Rassismus
Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist Rassismus kein Phänomen des rechten Randes der deutschen Gesellschaft sondern ist, kurz und prägnant gesagt, die Verknüpfung von Vorurteil mit institutioneller Macht, welche die gesamte Gesellschaft durchzieht. Damit beschreibt Rassismus ein historisch entstandenes, institutionalisiertes System, das sich in ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Beziehungen niederschlägt. Vermeintlich gegebenen körperlichen Merkmalen werden Eigenschaften und Verhaltensmuster zugeschrieben, die verallgemeinert, verabsolutiert und hierarchisiert werden. Diese so aufgebaute Hierarchie konstruiert ein Machtverhältnis, das sich tagtäglich auch in der Visavergabepraxis widerspiegelt. Die Manifestierung von Privilegien weißer Menschen sind Folgen von Rassismus, die in der Vorenthaltung dieser Privilegien durch das Visaverfahren für Menschen aus dem Globalen Süden deutlich werden.

Postkolonialismus
Die Postkolonialismustheorie beschäftigt sich mit dem Zustand ehemals kolonialisierter Länder nach dem formalen Ende der kolonialen Herrschaft. Sie betont, dass die Geschichte des Kolonialismus mit der Entlassung dieser Länder in die Souveränität nicht endet, sondern viele Herrschaftsstrukturen bis heute weiter wirken. Dies ist nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene zu beobachten. Es wird vielmehr betont, dass „die wichtigsten Faktoren der Kolonisierung nicht in technisch-industrieller Überlegenheit, wirtschaftlicher Ausbeutung oder internationaler Konkurrenz gesucht werden. Noch fundamentaler seien kulturelle Dispositionen, die koloniale Expansion und Herrschaft überhaupt attraktiv und akzeptabel – und noch grundlegender: denkbar – machten.“ Mit anderen Worten bedeutet dies, dass vielen ehemaligen Kolonien durch die Besetzung das Weltbild und die Funktionsweise der westlichen Welt aufgezwungen wurde. In der ausgrenzenden Visavergabepraxis dauern postkoloniale Strukturen noch heute fort.

Globaler Norden/ Globaler Süden
Anstelle der hierarchisierenden Einteilung in entwickelte Länder und Entwicklungsländer bzw. Dritte und Erste Welt wird hier auf das wertfreie Begriffspaar „Globaler Süden“ – „Globaler Norden“ zurückgegriffen. Die Großschreibung der Begriffe soll hierbei ausdrücken, dass sie als soziopolitische und nicht als geografische Begriffe zu verstehen sind. Globaler Süden beschreibt eine in der aktuellen Weltordnung benachteiligte politische und ökonomische Position. Globaler Norden hingegen meint eine mit Vorteilen bedachte, privilegierte Position.

Freiwilligendienst
Ein Freiwilligendienst ist ein durch Eigeninitiative freiwillig eingegangener Dienst für die Gesellschaft. Er beinhaltet unter anderem die Arbeit in einer sozialen, ökologischen oder kulturellen Einsatzstelle und einen längeren Aufenthalt vor Ort. Diese Arbeit ermöglicht den Freiwilligen einen Beitrag zur Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen zu leisten und ihre Erfahrungen zu refektieren um ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Viele Programme wie der Bundesfreiwilligendienst, „weltwärts“ oder „kulturweit“ werden dabei staatlich gefördert.

Ein Kommentar zu “Positionspapier zur deutschen Visa-Vergabepraxis”
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