Parteiencheck der Bewegungsfreiheit zur Bundestagswahl 2017

Mit welchen Maßnahmen möchten die Parteien die Bewegungsfreiheit von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausweiten oder einschränken? Die Grafik vergleicht einige der Forderungen aus den Wahlprogrammen der sechs aussichtsreichsten Parteien(-bündnisse) zum Thema Flucht und Asyl bzw. Einwanderung und Visapolitik.

Um den genauen Wortlaut aus den Wahlprogrammen zu einer bestimmten Forderung nachzulesen, klickt einfach auf das entsprechende Symbol. Unten auf der Seite erhaltet ihr außerdem mehr Informationen zu bestimmten Begriffen und Maßnahmen.

Flucht und Asyl

Forderung im Wahlprogramm
Thema: Flucht und Asyl
Individuelles Recht auf Asyl bewahren / Ablehnung Obergrenze
Legale, sichere Zugangswege
Humanitäres Visum
Ausweitung von Kontingenten/Resettlement
Seenotrettung in europäischer Verantwortung
Familiennachzug für anerkannte Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtige
Stärkere Berücksichtigung von schutzbedürftigen Gruppen (z.B. im Bezug auf Geschlecht, Alter, Sexualität, Behinderung etc.) bei Anerkennungsverfahren
Vollständige Abschaffung von Residenzpflicht und Wohnsitzauflage
Abschaffung/Reform der Dublin-Verordnung
Ablehnung des Konzepts "sichere Herkunftsstaaten"
Ablehnung von Rücknahmeabkommen allgemein (z.B. mit der Türkei oder nordafrikanischen Staaten)
Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete in Fällen von Verzögerung (z.B. "Altfallregelung" oder gegen "Kettenduldungen")
Arbeitsmarkt: Abschaffung der "Vorrangprüfung" für Geflüchtete

Einwanderung und Visapolitik

Forderung im Wahlprogramm
Thema: Einwanderung und Visapolitik
Darlegung Einwanderungsgesetz
Zuzug von Fachkräften erleichtern
Zuzug von Studierenden und Auszubildenden erleichtern
Bessere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Aufenthalt im Ausland generell möglich, ohne dt. Aufenthaltstitel zu verlieren
Statuswechsel: Möglichkeit, Asylstatus in dauerhaften Aufenthaltstitel umzuwandeln
Abschaffung von Deutschnachweisen vor der Einreise
Entkriminalisierung von aufenthaltsrechtlichen Verstößen
Geburtsrecht: In Deutschland Geborene bekommen Staatsbürgerschaft
Allgemeine Möglichkeit der Mehrstaatigkeit
Erweitertes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt
Die Forderung kommt im Wahlprogramm vor. Unklar Die Forderung kommt nicht im Wahlprogramm vor.

Wie wir den Vergleich erstellt haben:

Im Zentrum unseres Interesses stand die Frage: Welche konkreten Forderungen der verschiedenen Parteien würden die individuelle (globale) Bewegungsfreiheit von Menschen ohne deutschen Pass unmittelbar erweitern oder einschränken?

Häufig genannte Maßnahmen, wie einen inner-europäischen Verteilungsschlüssel von Geflüchteten oder bestimmte Sozialleistungen haben wir somit nicht berücksichtigt, da der tatsächliche Effekt auf die Bewegungsfreiheit des Einzelnen indirekt und somit schwer abschätzbar wäre. Ebenso herausgefallen sind sehr allgemeine Aussagen, welche sich nicht eindeutig mit einer konkreten (gesetzlichen) Maßnahme verbinden lassen (z.B. „Wir lehnen die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre ab“).

Bei der Erhebung der Daten haben wir uns ausschließlich auf die Informationen in den jeweiligen Wahlprogrammen gestützt und keine weiteren Quellen (z.B. Aussagen von Partei-Vertreter*innen oder das Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit) herangezogen! Ein rotes Kreuz bedeutet somit nicht unbedingt, dass die Partei die entsprechende Forderung grundsätzlich ablehnt, sondern lediglich dass sie keine Erwähnung in ihrem Wahlprogramm findet. In den Fällen, in denen eine explizite Ablehnung einer bestimmten Maßnahme stattfindet, haben wir das entsprechende Zitat beigefügt (einfach auf das Symbol hinter den Forderungen klicken). Der gelbe Kreis markiert Fälle, bei denen die Zustimmung zu einer Forderung im Wahlprogramm eher vage und uneindeutig bleibt oder mit maßgeblichen Einschränkungen verbunden ist. Das grüne Häckchen zeigt somit an, welche Forderungen explizit in den Wahlprogrammen genannt werden.

Die Erstellung dieses Parteienchecks zur Bewegungsfreiheit ist eine Gemeinschaftsaktion von VisaWie? Gegen diskriminierende Visaverfahren! und Zugvögel, interkultureller Süd-Nord-Austausch e.V. .

Weiterführende Links:

 

Was bedeutet…

Humanitäres Visum:

Ein humanitäres Visum ermöglicht es der Inhaberin oder dem Inhaber, legal nach Deutschland (oder in ein anderes europäisches Land) einzureisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Mehr Hintergrundinfos, findet ihr in unserem Dossier zum Thema

Kontingente/Resettlement:

Über die vom UNHCR koordinierten Resettlement-Programme können besonders gefährdete Flüchtlinge, die sich in ihrem Heimatland oder in einem benachbarten Staat befinden, von einem Drittstaat direkt aufgenommen werden. Damit erhalten sie dort auf sicherem und legalisiertem Wege einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen Aufenthaltstitel. Staaten können sich hierfür und darüber hinaus selbst Kontingente geben, welche eine bestimmte Anzahl an solch direkten Aufnahmen regelt.

Familiennachzug:

Die deutschen Bestimmungen zum Familiennachzug ermöglichen es Menschen aus dem Ausland, ein Visum zu erlangen, um zu ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen oder ihrer*m Ehepartner*in ziehen zu können. Durch das sog. Asylpaket II (2016) wurde das Recht auf Familiennachzug für Geflüchtete stark eingeschränkt und für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte fallen nicht unter die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention, haben jedoch aus anderen Gründen Anspruch auf Schutz. Mehr Infos hier.

Residenzpflicht und Wohnsitzauflage:

Die sog. Residenzpflicht verbietet es Asylbewerber*innen und Geduldeten für die Dauer ihres Verfahrens ein festgelegtes Gebiet zu verlassen. Die Wohnsitzauflage gilt indessen in bestimmten Fällen für Geduldete, subsidiär Schutzberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und bindet die Person an einen festen Wohnort.

Dublin-Verordnung:

Die sog. Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeit von EU-Mitgliedsstaaten bei der Erstaufnahme von Geflüchteten. Verantwortlich ist hierbei i.d.R. der Staat, welcher zuerst betreten wurde.

Sichere Herkunftsländer:

„Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann“ (BAMF). Die Möglichkeit für Menschen aus sicheren Herkunftsländern Schutz zu erlangen bleibt unter eingeschränkteren Bedingungen bestehen, Verfahren werden jedoch beschleunigt.

Vorrangprüfung:

Bei der Vorrangprüfung wird geprüft, ob die Besetzung einer Stelle mit einem*r ausländischen Bewerber*in nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat oder ein „Bevorrechtigte*r“ (z.B. Deutsche*r oder EU-Bürger*in) für die Stelle zur Verfügung steht. Falls dies der Fall ist, kann die Stelle nicht an den*die ausländischen Bewerber*in vergeben werden.