Ein humanitäres Visum ermöglicht es der Inhaberin oder dem Inhaber, legal nach Deutschland (oder in ein anderes europäisches Land) einzureisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Im Gegensatz zu beispielsweise einem Schengen-Visum ist ein humanitäres Visum auf einen Staat beschränkt, der dann auch den Visumsantrag bearbeitet. Das Visum gilt nur für einen begrenzten Zeitraum, in dem der Antrag gestellt werden muss.
Das Visum wird entweder im Herkunftsland der Antragsstellerin/des Antragsstellers oder in anliegenden Ländern ausgestellt. Dieser Fall tritt insbesondere ein, wenn im Herkunftsland der betroffenen Person Botschaften geschlossen werden oder aus anderen Gründen – beispielsweise bewaffneten Konflikten – nicht erreichbar sind. Nach Erteilung eines solchen Visums durch die örtlichen Botschaftsmitarbeiter*innen kann die betreffende Person legal beispielsweise nach Deutschland reisen, um dort ihren Asylantrag zu stellen. Hauptzweck der Einführung (oder vermehrten Nutzung) eines solchen Visums ist es, Menschen in Not lebensgefährliche Fluchtwege zu ersparen und ihnen zu ermöglichen, ihr Recht auf Schutz wahr zu nehmen.