Auswertung Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/4799
Weltweit wurden 2017 von allen Visastellen insgesamt rund 66 000 Anträge für Studien- und Forschungsaufenthalte bearbeitet. Eine belastbare Prognose für die kommenden Jahre ist laut Bundesregierung nicht möglich. Die Wartezeiten für einen Termin zur Abgabe eines Visumantrags kann zwischen wenigen Tagen und maximal 14 Wochen betragen. In den aktuellen Zahlen zur Wartezeit die von der Bundesregierung vorgelegt worden sind wird deutlich, das in an 20 deutschen Visastellen die Wartezeit auf einen Termin mindestens zwei Monate, an dreien sogar fünf bis sechs Monate und im Iran über ein Jahr beträgt, lediglich um den Antrag auf ein Visum, bei bereits vorliegender Zulassung zum Studium, einzureichen. Die aktuelle Situation in der Visavergabe für Studierende aus Nicht-EU-Ländern ist untragbar. Junge, motivierte und engagierte Menschen werden durch soll unverhältnismäßige Wartezeiten von den deutschen Behörden vor den Kopf gestoßen, obwohl sie alle nötigen Voraussetzungen für ihr Studium in Deutschland vorbringen können; von einer echten Internationalisierung der Hochschullandschaft kann da nicht die Rede sein. Dazu kommt die Wartezeit zur Bearbeitung eines Antrags die auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Eine systematische, statistische Erfassung erfolgt laut Bundesregierung nicht. Eine Ursache für die Nachfragesteigerung sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Attraktivität des Studien- und Forschungsstandorts Deutschland. Dazu kommt, dass die die Wartezeit bei der Terminvergabe für Studierenden Visa aufgrund der Vorgabe bei anderen Visumkategorien gestiegen ist. Zum Beispiel müssen die Vorgaben zu den Wartezeiten beim Schengen-Visum aufgrund des Visakodex erfüllt werden. Das geht zulasten von anderen Visakategorien. Laut der Bundesregierung muss „Für das Visumverfahren für Studien- und Forschungsaufenthalte ein Verfahren geschaffen werden, das den Auslandsvertretungen eine schnellere Prüfung der Visumanträge ermöglicht und dadurch die Bearbeitungskapazitäten erhöht.“
Bei der Erteilung und Ablehnung von Visa, bei bereits vorliegender Zulassung zum Studium, ergibt sich ein ähnliches Bild. In 13 Ländern lag die Ablehnungsquote 2017 bei über 30%, in vier Ländern davon wurde jeder zweite Bewerber und Bewerberin abgelehnt. Insgesamt liegt die Ablehnungsquote bei 10,1% und liegt damit über der Ablehnungsquote (8,5%) alle Visakategorien zusammengenommen (BT-Drucksache 19/2035). Wir haben es hier mit einem Kompetenzgerangel zwischen deutschen Hochschulen und den deutschen Visastellen zu tun, das auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen wird. Die Auswahl von ausländischen Studierenden und die Entscheidung über die Ernsthaftigkeit der Studienabsicht von Studienbewerber*innen muss Kernkompetenz der Hochschulen bleiben und darf nicht als Instrument der Migrationskontrolle von Visastellen vereinnahmt werden. Die Arbeit der Visastellen sollte sich auf eine transparente und gewissenhafte Überprüfung von Sicherheitsrisiken durch Antragstellende konzentrieren.
Interview mit Kai Gehring, Hochschulpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen