Wir haben unterschiedliche Politiker*innen zu ihrer Einschätzung zum humanitären Visum gefragt. Dieser Blogbeitrag ist Teil einer Reihe in der wir ausnahmsweise Politiker*innen das Wort überlassen.
Zur Person:
Luise Amtsberg ist Mitglied des Bundestages und flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagfraktion. Ihre politische Karriere begann sie bei den Grünen in Schleswig-Holstein, wo sie von 2009-2012 im Landtag saß und für Flüchtlingspolitik sowie Strategien gegen Rechtsextremismus zuständig war. Heute ist sie außerdem Mitglied des Innenausschuss, des Petitionsausschuss und des Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. (Quelle: http://luise-amtsberg.de/zur-person/)
Das humanitäre Visum ist eine Möglichkeit, Menschen in Not die lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer zu ersparen. Dort sterben derzeit so viele Schutzsuchende wie noch nie zuvor und ohne den unermüdlichen Einsatz freiwilliger, zivilgesellschaftlicher Seenotrettung wären es noch viele mehr. Deshalb müssen wir alles daran setzen, sichere Wege zu stärken, damit es Menschen, die Krieg, Not und Verfolgung in die Flucht treiben, ohne Gefahr für Leib und Leben nach Europa schaffen. Derzeit steuert die Bundesregierung allerdings leider in die Gegenrichtung: Indem sie zum Beispiel den Familiennachzug für subsidiär Geschützte ausgesetzt und damit einen wichtigen legalen und sicheren Weg gekappt hat. Wir haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, um den Familiennachzug wieder zu ermöglichen. Die Zivilgesellschaft spielt hier natürlich eine wichtige Rolle: Kirchen, Verbände und flüchtlingspolitische NGOs, aber auch individuelle Helferinnen und Helfer, die mit den Einzelschicksalen konfrontiert sind, setzen sich allesamt für den Familiennachzug ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag.
Die jüngste Initiative des Generalanwalt Mengozzi am EuGH, der Flüchtlingen einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines humanitären Visums durch die jeweilige Auslandsvertretung zubilligen wollte, habe ich sehr begrüßt. Das war auch das Anliegen der sogenannten humanitären Klausel, die – auf grünen Druck hin – durch das Europäische Parlament in den Visakodex der EU hineinverhandelt worden war, ein Ansatz, um Flüchtlinge zu schützen und gleichzeitig das mörderische Geschäft der Schleuser zu bekämpfen.
Der EuGH hat mit seinem Urteil dazu leider eine große Chance vertan, indem er formalrechtlich urteilte, was aber nicht die Politik ihrerseits von der Verantwortung zu Handeln entbindet. Auslandsvertretungen sind wichtige Institutionen, die Flüchtlingen helfen können und sollten und es liegt an der Politik dafür die richtigen Weichen zu stellen.