Familiennachzug

Die deutschen Bestimmungen zum Familiennachzug ermöglichen es Menschen aus dem Ausland, ein Visum zu erlangen, um zu ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen oder ihrer*m Ehepartner*in ziehen zu können. Die Regelung beruht auf dem Grundrecht des besonderen Schutzes der Familie (Art. 6 Grundgesetz).
Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechte der antragsstellenden Person bestehen dabei auf verschiedenen Ebenen. Die wenigsten Voraussetzungen werden gestellt, wenn die antragsstellende Person eine*n Ehepartner*in, ein lediges, minderjähriges Kind oder (als Kind) einen Elternteil je mit deutscher Staatsbürgerschaft in Deutschland hat (§28 AufenthG). Komplizierter wird es für Menschen, die zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nachziehen möchten (§29 AufenthG). Hier gelten sehr unterschiedliche Voraussetzungen je nachdem ob man ein*e Familienangehörige*r, ein minderjähriges Kind oder ein Ehegatte der in Deutschland lebenden Person ist. Grundsätzlich bevorzugt behandelt werden Angehörige von Hochqualifizierten, Besitzer*innen einer Blauen Karte EU und Forscher*innen. Z.B. müssen sie im Gegensatz zu allen anderen keine Vorkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Mehr Informationen zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Ein allgemeines Problem, welches sich beim Familiennachzug ergibt, betrifft Menschen aus Krisen- und Kriegsregionen. Da in politisch instabilen Ländern häufig die deutschen Botschaften geschlossen haben, müssen die Menschen es dort zunächst schaffen, auf dem Land- oder Seeweg in ein Nachbarland mit bestehender Auslandsvertretung zu fliehen, bevor sie einen Visumantrag stellen können. Dies betrifft aktuell beispielsweise viele syrische Familien. Sie sehen sich gezwungen, unter anderem in die Türkei zu fliehen, um in Ankara ihr Recht auf Familiennachzug wahrnehmen zu können.
Zudem wurde das Recht auf Familienzusammenführung für Geflüchtete erst kürzlich massiv durch den sogenannten Asylkompromiss II eingeschränkt. Mehr dazu hier.