Wenn in Deutschland lebende Flüchtlinge auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen zweifelsfrei zum Familiennachzug berechtigt sind, darf diese Möglichkeit nicht alleine dadurch verhindert werden, dass im Visaverfahren eher willkürlich unüberwindbare bürokratische Hemmnisse formuliert werden. Der Familiennachzug ist nicht nur grundgesetzlich und völkerrechtlich geschützt, sondern stellt auch einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für dringend Schutzbedürftige nach Deutschland dar.
Wir bitten um Unterstützung der Petition „Keine Behördenwillkür beim legitimen Familiennachzug aus Syrien